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NORTHSOLUTIONS
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01 / RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die verbindlichen Informationen für die Angebote und Geschäftsbereiche von North Solutions.

NORTH SOLUTIONS
REMSCHEID, NRW
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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von North Solutions

Entwurfsstand: 10. August 2026
Status: Aktualisierter Entwurf zur erneuten anwaltlichen Freigabe vor Aktivierung des Direktverkaufs
Geltungsbereich: Websites, unmittelbar und über Wiederverkäufer vertriebene Softwarelizenzen und Downloads, FiveM-Ressourcen, North Attack Monitor, North Guard, APIs, laufende digitale Dienste, Support und gegebenenfalls individuell vereinbarte Leistungen

1. Anbieter und Kontakt

Anbieter der unter der Bezeichnung „North Solutions“ angebotenen Leistungen ist:

Joshua Michael Herbst
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „North Solutions“
Einzelunternehmen
Waldstraße 40, 42853 Remscheid, DE
Allgemeiner Kontakt und Support: support@north-solutions.net
Rechtlich relevante Anfragen: legal@north-services.net
Website: https://www.north-solutions.net

North Services und North Guard sind Geschäfts- beziehungsweise Produktbezeichnungen von North Solutions und keine eigenständigen Rechtsträger.

Nachfolgend „North Solutions“, „wir“ oder „uns“ genannt.

2. Geltungsbereich und Rangfolge

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) gelten für:
    • die Nutzung unserer Website;
    • die Nutzung der von North Solutions entwickelten oder bereitgestellten Software, FiveM-Ressourcen, Konfigurationen, Dokumentationen und sonstigen digitalen Inhalte („Produkte“);
    • die Nutzung von Schnittstellen, Lizenz- und Berechtigungsdiensten („Online-Dienste“);
    • Sicherheits-, Monitoring- und Schutzdienste sowie sonstige laufende digitale Dienstleistungen;
    • Direktkäufe, Abonnements, Testphasen und Bestellungen über unsere eigenen Websites und Kundenportale;
    • Supportleistungen.
  2. Für einzelne Produkte können ergänzende Leistungsbeschreibungen, Lizenzparameter oder produktspezifische Bedingungen gelten. Bei Widersprüchen haben individuelle Vereinbarungen Vorrang, danach die produktspezifische Leistungsbeschreibung und anschließend diese Bedingungen.
  3. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Abweichende Bedingungen eines Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
  5. Der Geltungsbereich umfasst insbesondere die von North Solutions betriebenen Angebote unter north-solutions.net, north-services.net und north-guard.net einschließlich zugehöriger Subdomains und Portale. Eine technische Domain oder Produktbezeichnung begründet keinen eigenständigen Anbieter.

3. Vertragsstruktur bei Käufen über Tebex oder andere Wiederverkäufer

  1. Werden Produkte über einen von Tebex Limited betriebenen Webstore oder Checkout erworben, kommt der Kaufvertrag über das digitale Produkt nach den dort geltenden Bedingungen grundsätzlich zwischen Tebex Limited als Merchant/Seller of Record und dem Käufer zustande. North Solutions ist Hersteller beziehungsweise Lizenzgeber des Produkts, jedoch nicht Zahlungsdienstleister oder Verkäufer im Verhältnis zum Endkunden, soweit Tebex ausdrücklich als Verkäufer auftritt.
  2. Zahlungsabwicklung, Steuern, kaufbezogene Rückerstattungen, Chargebacks und die kaufvertragliche Bestellabwicklung richten sich in diesem Fall nach den Bedingungen und Verfahren von Tebex. Die nachfolgend beschriebene Nutzungslizenz wird von North Solutions eingeräumt. Technische Produktunterstützung wird von North Solutions nur in dem nach der Produktbeschreibung und § 10 geschuldeten oder freiwillig übernommenen Umfang erbracht.
  3. Bei einem Erwerb über einen anderen autorisierten Wiederverkäufer gilt Absatz 1 entsprechend, soweit der Wiederverkäufer gegenüber dem Käufer als Verkäufer auftritt.
  4. Diese Bedingungen beschränken keine Rechte, die dem Käufer zwingend gegenüber Tebex oder einem anderen Verkäufer zustehen.

4. Direktverträge mit North Solutions

  1. Bei Bestellungen über eine von North Solutions betriebene Website oder ein Kundenportal ist North Solutions Vertragspartner des Kunden, sofern im Bestellprozess nicht ausdrücklich ein anderer Verkäufer genannt wird.
  2. Produktdarstellungen sind noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot über die im letzten Bestellschritt zusammengefassten Produkte, Preise, Laufzeiten und Bedingungen ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung oder Bereitstellung der bestellten Leistung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
  3. Vor Abgabe der Bestellung werden die wesentlichen Eigenschaften, Gesamtpreise einschließlich Steuern, Abrechnungsintervall, Mindestlaufzeit, Kündigungsbedingungen, technische Voraussetzungen, akzeptierte Zahlungsmittel und gegebenenfalls Bereitstellungsbeschränkungen klar dargestellt. Eingabefehler können vor Abgabe der Bestellung berichtigt werden.
  4. Der Vertragstext einschließlich der bei Vertragsschluss geltenden Bedingungen wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, grundsätzlich per E-Mail, bestätigt. Der Kunde kann Bestell- und Vertragsdaten zusätzlich im Kundenportal einsehen, soweit ein solches Konto Bestandteil des Produkts ist.
  5. Die Bezahlung wird über den im Checkout bezeichneten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Soweit Mollie eingesetzt wird, erbringt Mollie ausschließlich die Zahlungsabwicklung und wird nicht Vertragspartner des Produkt- oder Dienstleistungsvertrags. Vollständige Karten- oder Bankzugangsdaten werden grundsätzlich nicht von North Solutions gespeichert.
  6. Eine Testphase ohne Zahlungsdaten endet automatisch zu dem angegebenen Zeitpunkt und wird nicht ohne eine gesonderte zahlungspflichtige Bestellung verlängert. Eine während oder nach der Testphase bewusst abgeschlossene Bestellung ist ein eigenständiger Vertrag.
  7. Eine allgemeine Produktdarstellung, Roadmap, Ideenannahme oder Kommunikation über gewünschte Funktionen begründet keinen Anspruch auf Umsetzung. Individuelle Angebote werden nur durch ausdrückliche Annahme verbindlich.
  8. Die Vertragssprache ist Deutsch. Ergänzende englische Fassungen dienen der Verständlichkeit; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.

4a. Anregungen und Feedback

  1. Kunden und Interessenten können freiwillig Fehlerberichte, Ideen und Verbesserungsvorschläge übermitteln. North Solutions ist nicht verpflichtet, eine Anregung zu prüfen, umzusetzen oder in einer bestimmten Form zu berücksichtigen.
  2. Für die bloße Übermittlung oder spätere Umsetzung einer Anregung besteht kein Anspruch auf Vergütung, Beteiligung oder Nennung, sofern nicht vorab ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Soweit eine übermittelte Ausarbeitung selbst urheberrechtlich geschützt ist, räumt der Einsender North Solutions ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, sie ausschließlich zur Prüfung, Entwicklung, Verbesserung und Vermarktung von Produkten von North Solutions zu verwenden und hierfür technisch zu bearbeiten. Allgemeines Know-how, eigene Produkte und sonstige vom Vorschlag unabhängige Rechte des Einsenders werden nicht übertragen.
  4. Es dürfen keine vertraulichen Informationen oder Inhalte Dritter ohne entsprechende Berechtigung eingereicht werden.

4b. Preise, Fälligkeit, Abonnements und Zahlungsverzug

  1. Es gelten die im letzten Bestellschritt angezeigten Gesamtpreise und Abrechnungsintervalle. Ein als monatlicher Vergleichspreis dargestellter Betrag ändert eine ausdrücklich vereinbarte jährliche Vorauszahlung nicht.
  2. Einmalzahlungen sind mit Vertragsschluss fällig. Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig, sofern die Produktbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt.
  3. Abonnements verlängern sich nur entsprechend der vor Vertragsschluss ausdrücklich angezeigten Laufzeit- und Kündigungsregelung. Gesetzliche Kündigungsrechte und Anforderungen an die Vertragsgestaltung gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
  4. Schlägt eine Zahlung fehl, darf North Solutions nach angemessener Information und Fristsetzung die betroffene noch nicht erbrachte Leistung zurückhalten oder einen laufenden Zugang vorübergehend einschränken, soweit dies verhältnismäßig ist. Bereits vollständig bezahlte, rechtmäßig erworbene und technisch unabhängige Dauerlizenzen werden dadurch nicht berührt.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

4c. Widerrufsrecht für Verbraucher und sofortige Bereitstellung

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Einzelheiten, Folgen und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung unter https://www.north-solutions.net/widerrufsbelehrung/.
  2. Ein Widerruf kann insbesondere per E-Mail oder über die dauerhaft erreichbare elektronische Funktion „Vertrag widerrufen“ unter https://www.north-solutions.net/widerruf/ erklärt werden. Die Nutzung des Musterformulars ist nicht vorgeschrieben.
  3. Bei einem entgeltlichen Vertrag über nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte – insbesondere einem unmittelbar bereitgestellten Softwaredownload – beginnt North Solutions vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Das Widerrufsrecht erlischt mit Beginn der Ausführung nur, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und North Solutions die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt hat.
  4. Für digitale Inhalte werden im Checkout zwei gesonderte, nicht vorangekreuzte Erklärungen eingeholt. Die erste Erklärung enthält die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist und zur sofortigen Bereitstellung. Mit einer zweiten Erklärung bestätigt der Verbraucher gesondert seine Kenntnis, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert. Ohne beide Erklärungen darf North Solutions die sofortige Bereitstellung bis zum Ablauf der Widerrufsfrist zurückhalten.
  5. North Attack Monitor sowie laufende API-, Monitoring-, Schutz- und sonstige Online-Dienste sind regelmäßig Dienstleistungen beziehungsweise Dauerschuldverhältnisse und nicht allein deshalb sofort vollständig erbrachte digitale Inhalte. Verlangt der Verbraucher ihren Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, wird hierfür eine gesonderte, nicht vorangekreuzte Erklärung eingeholt. Bei einem Widerruf kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei entgeltlichen Dienstleistungen grundsätzlich erst mit vollständiger Erbringung und nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
  6. Die Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn ist weder eine Garantieverzichtserklärung noch ein Ausschluss gesetzlicher Mängel-, Bereitstellungs-, Minderungs-, Kündigungs-, Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte. Ein gesetzliches Widerrufsrecht ist außerdem von einer freiwilligen Rückgabe- oder Kulanzregelung zu unterscheiden.
  7. Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht. Freiwillige Rückerstattungen oder Kulanzleistungen werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich zugesagt oder im Einzelfall bestätigt wurde.
  8. Die ordnungsgemäße Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts stellt für sich genommen weder einen Vertragsverstoß noch einen Blacklist-Grund dar. Nach Beendigung eines Vertrags ist eine erneute Bestellung ein eigenständiges Vertragsangebot. North Solutions darf dieses Angebot vor Vertragsschluss einer manuellen Prüfung unterziehen oder im Rahmen der allgemeinen Vertragsabschlussfreiheit ablehnen, soweit kein gesetzlicher Kontrahierungszwang besteht und die Ablehnung nicht auf einem gesetzlich unzulässigen Grund beruht. Ein bei einem bereits geschlossenen Vertrag bestehendes Widerrufsrecht wird dadurch nicht eingeschränkt.
  9. Bei dokumentierten wiederholten Bestellungen und Widerrufen gleicher oder wirtschaftlich zusammengehöriger Leistungen darf North Solutions zukünftige Bestellungen vor ihrer Annahme zur Missbrauchs- und Risikoprüfung zurückstellen. Allein die zeitliche Nähe oder die Ausübung des Widerrufsrechts genügt nicht, um einen bereits erklärten Widerruf als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.

4d. Chargebacks, Zahlungsstreitigkeiten und vorläufige Sicherheitssperren

  1. Eine Rückbuchung, Rücklastschrift oder sonstige Beanstandung einer Zahlung („Chargeback“) wird zunächst als offener Zahlungs- und Prüfvorgang behandelt. Ein Chargeback beweist für sich genommen weder einen Betrug noch einen Vertragsverstoß. Gesetzliche Widerrufs-, Erstattungs-, Minderungs-, Mängel-, Rücktritts- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt. Kunden können sich vor oder nach Einleitung eines Chargebacks an den Support wenden; dies ist jedoch keine Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Rechte.
  2. Erhält North Solutions oder der eingesetzte Zahlungsdienstleister eine konkrete Chargeback-Mitteilung, darf North Solutions die unmittelbar betroffene Bestellung, das zugehörige Kundenkonto und die hierüber bereitgestellten laufenden Zugänge vorläufig in einen Sicherheitshold versetzen, soweit dies zur Verhinderung weiterer Schäden, zur Beweissicherung oder zur Klärung des Zahlungsvorgangs erforderlich und verhältnismäßig ist. Bei konkreten, dokumentierten Anhaltspunkten für eine Umgehung darf der Hold auf eindeutig zuordenbare Lizenzen, Projekte, Domains, Server, API-Zugänge, Discord-Kennungen, Zahlungsreferenzen sowie gehashte IP-, Netzwerk-, Geräte- oder Browsermerkmale erstreckt werden. Eine bloße gemeinsame oder dynamische IP-Adresse genügt ohne weitere Anhaltspunkte nicht für die Sperrung unbeteiligter Personen oder Verträge.
  3. Der Sicherheitshold ist eine vorläufige Maßnahme und keine Vertragsstrafe. Soweit dadurch weder die Prüfung noch berechtigte Sicherheits- oder Rechtsinteressen gefährdet werden, informiert North Solutions die betroffene Person in angemessener Form über die Art des Vorgangs, die betroffenen Zugänge und eine Möglichkeit zur Stellungnahme oder Vorlage geeigneter Nachweise. Die abschließende Bewertung erfolgt durch eine hierzu berechtigte Person der zuständigen Legal- oder Administrationsebene und nicht ausschließlich automatisiert.
  4. Ergibt die Prüfung, dass der Chargeback berechtigt war oder dem Kunden nicht zuzurechnen ist, wird der Hold unverzüglich aufgehoben, soweit kein anderer eigenständiger Sperrgrund besteht. Ergibt die Prüfung konkrete und belastbare Anhaltspunkte für einen vorsätzlich unberechtigten, betrügerischen oder zur Umgehung vertraglicher Zahlungspflichten eingesetzten Chargeback, darf North Solutions nach Abwägung des Einzelfalls offene vertragliche Forderungen, tatsächlich angefallene und nachweisbare Chargeback-Gebühren sowie einen weitergehenden nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schaden geltend machen. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht erhoben.
  5. Bei einem erheblichen oder wiederholten missbräuchlichen Chargeback kann North Solutions außerdem zukünftige Bestellungen ablehnen, freiwillige Leistungen nach § 10a einstellen, den Vorgang in die interne Blacklist-Prüfung überführen oder einen betroffenen laufenden Vertrag nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen kündigen. Eine dauerhafte Sperre oder Blacklist-Aufnahme setzt eine dokumentierte Einzelfallprüfung voraus. Bereits vollständig bezahlte, technisch unabhängige Dauerlizenzen und unbeteiligte Verträge werden nicht allein wegen des Chargebacks einer anderen Bestellung entzogen.
  6. Bei über Tebex oder einen anderen Seller beziehungsweise Merchant of Record abgeschlossenen Käufen gelten für Zahlung, Rückerstattung und Chargeback vorrangig die Bedingungen und Entscheidungen des jeweiligen Vertragspartners beziehungsweise Zahlungsdienstleisters. North Solutions darf von dort übermittelte Chargeback- und Risikoinformationen im erforderlichen Umfang für Lizenz-, Zugangs-, Support- und Missbrauchsprüfungen berücksichtigen.

5. Produktbeschreibung und technische Voraussetzungen

  1. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit und Funktionalität ist die zum Erwerbszeitpunkt veröffentlichte Produktbeschreibung einschließlich ausdrücklich genannter Abhängigkeiten, Framework-Versionen, OneSync-Anforderungen, Plattformen und Konfigurationsvoraussetzungen.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor dem Erwerb zu prüfen, ob seine technische Umgebung die veröffentlichten Voraussetzungen erfüllt. Wir unterstützen diese Prüfung auf Anfrage nach angemessenem Umfang, übernehmen jedoch keine Verantwortung für unvollständige oder unzutreffende Angaben des Kunden zu seiner Umgebung.
  3. FiveM, Cfx.re, Tebex, Discord, ESX, Rockstar Games, Take-Two Interactive und sonstige Drittplattformen oder Frameworks sind eigenständige Angebote Dritter. North Solutions ist mit diesen Anbietern nicht verbunden und wird von ihnen nicht gesponsert oder unterstützt, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
  4. Änderungen, Ausfälle oder die Einstellung von Drittplattformen können die Nutzbarkeit beeinflussen. Gesetzliche Pflichten von North Solutions zur Bereitstellung vertragsgemäßer digitaler Produkte, zur Fehlerbehebung und zu erforderlichen Aktualisierungen bleiben unberührt.
  5. Für North Attack Monitor sind insbesondere ein unterstützter Linux-Server mit Administrator- beziehungsweise Root-Zugriff, Nginx, die Berechtigung zur Änderung und zum Neuladen seiner Konfiguration, Python 3, systemd, Zugriff auf erforderliche Serverprotokolle sowie die Installation des lokalen Agenten erforderlich. Shared Hosting, Baukastensysteme und vollständig verwaltete Pakete ohne diesen Zugriff sind nicht für die aktive lokale Schutzfunktion geeignet.
  6. North Attack Monitor begrenzt HTTP- und HTTPS-Verkehr, der den geschützten Server erreicht. Er ersetzt keinen vorgeschalteten Schutz gegen eine bereits ausgelastete Leitung oder Angriffe auf Netzwerkebene beziehungsweise Layer 3/4. Diese Abgrenzung ist Teil der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
  7. Fehlt eine vor Vertragsschluss klar bezeichnete kundenseitige Voraussetzung, begründet dies allein keinen Produktmangel. Zwingende Rechte bleiben unberührt, insbesondere wenn eine veröffentlichte Voraussetzung unzutreffend beschrieben, eine zugesagte Funktion nicht bereitgestellt oder der Kunde nicht ordnungsgemäß informiert wurde.

6. Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Nach wirksamem Erwerb und vollständiger Zahlung an den jeweiligen Verkäufer erhält der Kunde, vorbehaltlich abweichender Produktbeschreibung, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das Produkt für den eigenen FiveM-Server beziehungsweise das konkret lizenzierte Projekt zu nutzen. 1a. Bei einem unmittelbar bereitgestellten Softwaredownload erfolgt die technische Freigabe erst nach bestätigter Zahlung, vollständiger Erfassung der gesonderten Erklärungen nach § 4c und Übermittlung der Vertragsbestätigung. Downloadlinks dürfen zeitlich, mengenmäßig und auf das konkret erworbene Produkt beschränkt werden. Die Beschränkung des Auslieferungswegs verkürzt weder die vereinbarte Lizenzdauer noch gesetzliche Rechte.
  2. Soweit die Produktbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt, gilt ein Kauf für ein FiveM-Projekt mit genau einer gleichzeitig öffentlich produktiv betriebenen Serverinstanz beziehungsweise für den durch Cfx.re Asset Escrow oder das Lizenzsystem zugeordneten Server- oder Kundenaccount. Nicht öffentliche Test- und Entwicklungsinstanzen desselben Projekts sind zulässig, sofern sie nicht eigenständig vermarktet oder als getrennte produktive Server betrieben werden.
  3. Ein technischer Wechsel der produktiven Serverinstanz durch denselben Kunden ist zulässig, wenn die vorherige Instanz anschließend nicht weiter produktiv betrieben wird und die Produktbeschreibung oder das technische Lizenzmodell nichts Abweichendes bestimmt. Die Lizenz darf dabei nicht auf einen anderen Betreiber, Kunden oder ein anderes wirtschaftlich selbständiges Projekt übertragen werden. Technisch notwendige Entitlement- oder Lizenzänderungen sind über die vorgesehenen Plattform- beziehungsweise Supportwege vorzunehmen. Die lizenzrechtliche Zulässigkeit eines Serverwechsels begründet für sich genommen keinen Anspruch auf einen manuellen Lizenz-Reset, eine manuelle Neuaktivierung oder Änderung der Serverbindung; § 10a bleibt unberührt. Soweit eine solche Mitwirkung ausdrücklich zugesagter Vertragsbestandteil oder zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Ansprüche erforderlich ist, bleiben diese Ansprüche bestehen.
  4. Der Kunde darf ausdrücklich freigegebene Konfigurations-, Übersetzungs- und NUI-Dateien für den eigenen Betrieb anpassen. Die Rechte an North Solutions' Quellcode, Struktur, Designbestandteilen, Dokumentation, Marken und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben bei North Solutions beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
  5. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung ist insbesondere untersagt:
    • das Produkt oder Teile davon zu veröffentlichen, weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen oder Dritten zum Download bereitzustellen;
    • Lizenz-, Entitlement-, Asset-Escrow- oder Zugriffsschutzmaßnahmen zu umgehen, zu manipulieren oder deren Umgehung zu unterstützen;
    • geschützten Code zu dekompilieren, zu entschlüsseln oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht ausnahmsweise zwingend gesetzlich erlaubt ist;
    • das Produkt oder wesentliche Teile davon als eigenes Produkt auszugeben, in Konkurrenzprodukten zu verwerten oder Schutz- und Herkunftshinweise zu entfernen;
    • erworbene Zugänge, API-Schlüssel oder Entitlements zwischen nicht gemeinsam lizenzierten Projekten oder Dritten zu teilen;
    • das Produkt für rechtswidrige Zwecke oder unter Verletzung von Plattformregeln und Rechten Dritter einzusetzen.
  6. Zwingend erlaubte Handlungen, insbesondere gesetzlich unabdingbare Rechte zur Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt. Soweit gesetzlich vorgesehen, sind solche Handlungen auf das erforderliche Maß zu beschränken.
  7. Open-Source-Komponenten und Inhalte Dritter unterliegen vorrangig ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Entsprechende Hinweise bleiben erhalten.

7. Lizenzprüfung und Schutz vor Missbrauch

  1. Soweit für ein Produkt erforderlich, dürfen Cfx.re Asset Escrow, ein eigener Lizenzdienst oder eine Berechtigungs-API verwendet werden, um das Bestehen und den Umfang einer Lizenz festzustellen. Dabei werden ausschließlich die für Bereitstellung, Sicherheit und Lizenzprüfung erforderlichen Kennungen verarbeitet. Eine Überwachung privater Inhalte, persönlicher Kontakte, Direktnachrichten oder nicht produktbezogener Aktivitäten findet nicht statt.
  2. Bei konkreten Anhaltspunkten für unbefugte Weitergabe, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, kompromittierte Zugangsdaten oder erhebliche Sicherheitsrisiken dürfen wir betroffene Schlüssel oder Online-Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zur Prüfung und Schadensbegrenzung erforderlich und verhältnismäßig ist.
  3. Soweit keine unmittelbare Gefahr, missbräuchliche Weitergabe oder vorsätzliche Umgehung vorliegt, informieren wir den Kunden über den Grund und geben ihm eine angemessene Möglichkeit zur Klärung. Eine dauerhafte Entziehung einer wirksam erworbenen Lizenz erfolgt nur bei erheblichem Vertragsverstoß, nach erfolgloser angemessener Abhilfefrist oder wenn eine vorherige Abmahnung aufgrund der Schwere des Verstoßes unzumutbar ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

8. Discord-Rollenprüfung und Berechtigungs-API

  1. Die Berechtigungs-API kann zur Prüfung konfigurierter Discord-Rollen, zur Authentifizierung und zur Bereitstellung produktbezogener Funktionen eingesetzt werden.
  2. Der Kunde ist für die korrekte Konfiguration seiner Discord-Server-ID, Rollen-IDs, Webhooks, ACE- oder Framework-Berechtigungen verantwortlich. Geheimnisse und API-Schlüssel sind vertraulich zu behandeln und bei Verdacht auf Kompromittierung unverzüglich zu ersetzen beziehungsweise dem Support zu melden.
  3. Wir dürfen angemessene technische Limits einsetzen, um Stabilität, Sicherheit und faire Nutzung zu gewährleisten. Automatisierte Massenabfragen, Umgehungsversuche, Angriffe, Weitergabe von Kundenschlüsseln und eine Nutzung außerhalb des lizenzierten Zwecks sind untersagt.
  4. Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit mit angemessener Vorankündigung erfolgen. Bei Sicherheitsvorfällen oder dringenden technischen Problemen sind kurzfristige Einschränkungen zulässig. Soweit eine dauerhafte Verfügbarkeit ausdrücklich Vertragsbestandteil ist, bleiben die vereinbarten Servicewerte und zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt.
  5. Eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer Leistungsbeschreibung oder Service-Level-Vereinbarung zugesagt wurde. Wir schulden jedoch eine fachgerechte Bereitstellung im vereinbarten Umfang und beheben von uns zu vertretende Störungen innerhalb angemessener Frist.

8a. Kundenkonten, Mitarbeiterkonten und Zwei-Faktor-Authentifizierung

  1. Für einzelne Online-Dienste kann ein persönliches Konto erforderlich sein. Bei der Registrierung und Kontopflege sind zutreffende und aktuelle Angaben zu verwenden. Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
  2. Nutzer müssen ein vermutetes Abhandenkommen oder eine Kompromittierung ihrer Zugangsdaten unverzüglich melden und zumutbare Schutzmaßnahmen ergreifen. North Solutions darf bei konkreten Sicherheitsanzeichen Sitzungen beenden, eine Passwortänderung verlangen oder den Zugang vorübergehend sperren.
  3. Für Mitarbeiter- und besonders berechtigte Konten darf North Solutions Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend voraussetzen. Wiederherstellungscodes und TOTP-Geheimnisse sind sicher und getrennt vom Passwort aufzubewahren.
  4. Ein automatisierter Sicherheitshold, etwa nach einer auffälligen Auslandsanmeldung, dient nur der vorläufigen Gefahrenabwehr. Eine dauerhafte Sperre wird nicht allein auf diesen Hinweis gestützt; berechtigte Administratoren können den Vorgang prüfen und den Zugang freigeben.

8b. North-Guard-Webkonfiguration und Sanktionen

  1. North Guard kann Lizenzen, Serverbindungen, Heartbeats, Schutzrichtlinien und vom Kunden gewählte Reaktionsarten über eine zentrale Schnittstelle verwalten. Der Kunde bleibt für die fachgerechte und rechtmäßige Konfiguration seines Servers verantwortlich.
  2. Abhängig von der Kundenkonfiguration können Erkennungen protokolliert, bewertet oder mit Kick beziehungsweise Bann verknüpft werden. North Solutions trifft nicht die Einzelfallentscheidung über den Spieler; maßgeblich sind die vom Kunden aktivierten Regeln und Schwellenwerte.
  3. Der Kunde muss Fehlalarme angemessen berücksichtigen, Ausnahmen für legitime Spiel- und Administrationsvorgänge konfigurieren sowie eine zumutbare manuelle Überprüfung und Aufhebung von Sanktionen ermöglichen.
  4. Schutz- und Erkennungsfunktionen reduzieren Risiken, gewährleisten jedoch weder eine vollständige Erkennung aller Manipulationen noch die Fehlerfreiheit jeder Bewertung. Ausdrücklich zugesagte Eigenschaften und zwingende Mängelrechte bleiben unberührt.

9. Updates, Änderungen und Weiterentwicklung

  1. Wir dürfen Produkte weiterentwickeln und an Änderungen von FiveM, Cfx.re, Discord, ESX, Sicherheitsanforderungen oder technischen Standards anpassen. Änderungen dürfen die vereinbarte Hauptfunktion nicht ohne sachlichen Grund wesentlich entwerten.
  2. Notwendige Sicherheits-, Kompatibilitäts- und Fehlerkorrekturupdates werden im gesetzlich beziehungsweise vertraglich geschuldeten Zeitraum bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte sicherheitsrelevante Updates innerhalb angemessener Zeit einzuspielen und zuvor eine geeignete Datensicherung anzufertigen.
  3. Bei dauerhafter Bereitstellung an Verbraucher erfolgen Änderungen, die über die Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinausgehen, nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Insbesondere dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen; über relevante Änderungen und gesetzliche Beendigungsrechte wird klar und rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger informiert.
  4. Kundenspezifische Änderungen, neue Funktionen, Anpassungen an nicht unterstützte Drittressourcen und die Wiederherstellung kundenseitig veränderter geschützter Dateien sind nicht Bestandteil kostenloser Updates, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

10. Support

  1. Gegenstand des Kaufs ist grundsätzlich das in der jeweiligen Produktbeschreibung bezeichnete Nutzungsrecht am Produkt. Support, Lizenz-Resets, Migrationen, Serverwechsel, manuelle Aktivierungen und individuelle Anpassungen sind nur geschuldeter Vertragsbestandteil, soweit sie in der zum Erwerbszeitpunkt maßgeblichen Produktbeschreibung oder durch individuelle Vereinbarung ausdrücklich zugesichert wurden. Im Übrigen handelt es sich um freiwillige Serviceleistungen.
  2. Soweit Standard-Support ausdrücklich zugesichert ist, umfasst er grundsätzlich Hilfe bei reproduzierbaren Fehlern des unveränderten Produkts in einer unterstützten Umgebung.
  3. Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere vollständige Servereinrichtung, allgemeine Programmierberatung, Fehler in Drittressourcen, Anpassungen an nicht unterstützte Frameworks, Wiederherstellung nach unsachgemäßen Änderungen sowie die Administration des Kundensystems.
  4. Der Kunde stellt für eine Fehleranalyse die erforderlichen Informationen in angemessenem Umfang bereit, insbesondere Produktversion, reproduzierbare Schritte, relevante Fehlermeldungen und eine Beschreibung der technischen Umgebung. Zugangsdaten sollen nur über ausdrücklich vereinbarte sichere Wege übermittelt werden.
  5. Genannte Reaktionszeiten sind unverbindliche Zielwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Service Level vereinbart wurden. Eine in der Vergangenheit freiwillig oder aus Kulanz gewährte Supportleistung, Migration, Übertragung oder Zurücksetzung begründet keinen Anspruch auf zukünftige gleichartige Leistungen.
  6. Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere Ansprüche wegen unterbliebener Bereitstellung, Mängeln oder erforderlicher Aktualisierungen, werden durch die Abgrenzung freiwilliger Supportleistungen nicht eingeschränkt.

10a. Blacklist, Ausschluss freiwilliger Leistungen und Lizenz-Resets

  1. North Solutions darf Kunden, Nutzer, Server, Projekte, Betreiber oder Organisationen aus wichtigem Grund auf eine interne oder, unter den zusätzlichen Voraussetzungen des Absatzes 10, öffentliche Blacklist setzen. Diese Regelung gilt unternehmensweit für sämtliche unter „North Solutions“ angebotenen oder bereitgestellten Produkte, Softwarelizenzen, FiveM-Ressourcen, Websites, Online-Dienste, Discord-Dienste, Schnittstellen sowie Support-, Service- und Kulanzleistungen und ist nicht auf ein einzelnes Produkt oder insbesondere North Guard beschränkt. Die Blacklist dient dem Schutz von North Solutions, dessen Teammitgliedern, Partnern und Kunden, der Verhinderung von Missbrauch sowie der Entscheidung über zukünftige Vertragsabschlüsse und freiwillige Leistungen.
  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
    • schwerwiegendem oder wiederholtem respektlosem, beleidigendem, bedrohendem oder konkret geschäftsschädigendem Verhalten;
    • Angriffen, Belästigung oder gezieltem Mobbing gegenüber North Solutions, dessen Teammitgliedern, Partnern oder Kunden;
    • Betrugsversuchen, missbräuchlichen Chargebacks oder vorsätzlich falschen, für die Leistungsbeziehung erheblichen Angaben;
    • Leaking, unerlaubter Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder gemeinschaftlicher Nutzung von Lizenzen außerhalb des vereinbarten Umfangs;
    • dem Versuch, technische oder vertragliche Schutzmaßnahmen zu umgehen oder eine solche Umgehung zu unterstützen;
    • sonstigen schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen, produktspezifische Lizenzbedingungen oder berechtigte Interessen von North Solutions; oder
    • sonstigen Umständen, aufgrund derer North Solutions unter Berücksichtigung beiderseitiger Interessen eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann.
  3. Die Aufnahme beruht auf einer dokumentierten und nachvollziehbaren Einzelfallentscheidung anhand konkreter Umstände. Art, Schwere, Häufigkeit und Nachweisbarkeit des Verhaltens, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Interessen der betroffenen Person werden angemessen berücksichtigt. Eine Aufnahme erfolgt nicht willkürlich und nicht wegen eines nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder sonstigem zwingenden Recht geschützten Merkmals. Soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird und keine unmittelbare Gefahr besteht, erhält die betroffene Person eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme oder nachträglichen Überprüfung.
  4. Eine vor dem Blacklist-Eintrag rechtmäßig erworbene und bereits ausgelieferte Lizenz wird allein durch den Blacklist-Eintrag weder automatisch entzogen noch beendet. Ein technisch weiterhin nutzbares Produkt, insbesondere ein über FiveM beziehungsweise Cfx.re Asset Escrow ausgeliefertes Produkt, darf im Rahmen der ursprünglich eingeräumten Lizenz weiterverwendet werden. Eine gesonderte, verhältnismäßige Sperrung, außerordentliche Kündigung oder Entziehung wegen eines eigenständigen erheblichen Lizenz- oder Vertragsverstoßes nach §§ 7 und 14 bleibt zulässig. Der Blacklist-Eintrag allein ersetzt einen solchen eigenständigen Grund nicht.
  5. Ab dem Blacklist-Eintrag darf North Solutions produkt- und dienstübergreifend freiwillige Support-, Service-, Kulanz- und Zusatzleistungen verweigern oder einstellen. Dies betrifft insbesondere allgemeinen Produktsupport, technische Hilfestellung, Installations- und Konfigurationshilfe, individuelle Fehleranalysen, Migrationen, manuelle Aktivierungen, Lizenzübertragungen, Änderungen von Lizenzdaten, Lizenz-Resets, Unterstützung bei Serverwechseln, freiwillige Leistungen auf Websites, in Kunden- oder Control-Panels, über Discord oder Schnittstellen sowie sonstige freiwillige Zusatzleistungen. Die bereits bestehende Lizenz wird hierdurch nicht automatisch entzogen. Ausdrücklich zugesagte Haupt- und Nebenleistungen sowie zwingende Verbraucher-, Bereitstellungs-, Aktualisierungs-, Gewährleistungs-, Mängel- und sonstige unabdingbare gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Ein Lizenz-Reset, eine Lizenzübertragung, eine Änderung der Serverbindung oder eine manuelle Neuaktivierung ist eine freiwillige Serviceleistung, sofern sie beim jeweiligen Produkt nicht ausdrücklich in Textform als Vertragsbestandteil zugesichert wurde oder zur Erfüllung eines zwingenden gesetzlichen Anspruchs erforderlich ist. Ein allgemeiner Anspruch hierauf besteht nicht. North Solutions darf eine freiwillige Anfrage insbesondere ablehnen, wenn:
    • der Kunde oder das zugehörige Projekt wirksam auf der Blacklist steht;
    • in ungewöhnlich kurzen Zeitabständen mehrere Reset-, Übertragungs- oder Wechselanfragen gestellt werden;
    • für die Prüfung erhebliche Angaben widersprüchlich oder unvollständig sind;
    • ein durch konkrete Umstände begründeter Verdacht auf Leaking, Lizenzvermietung, Unterlizenzierung, Weiterverkauf, Account-Sharing oder unerlaubte Nutzung auf mehreren Servern besteht;
    • technische Schutzmaßnahmen oder Lizenzbindungen umgangen werden sollen;
    • erforderliche und verhältnismäßige Nachweise zur Prüfung nicht bereitgestellt werden; oder
    • der Reset unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen technisch, wirtschaftlich oder organisatorisch unzumutbar ist.
  7. Zur Prüfung einer Anfrage nach Absatz 6 darf North Solutions geeignete Nachweise zum bisherigen und neuen Server, zum Betreiber, zur Lizenzinhaberschaft oder zum tatsächlichen Serverwechsel verlangen. Art und Umfang der angeforderten Daten sind auf das für die konkrete Prüfung erforderliche Maß zu beschränken. Nicht erforderliche Geheimnisse, vollständige Datenbestände oder Zugangsdaten sind nicht offenzulegen. Datenschutzrechtliche Informations- und Betroffenenrechte bleiben unberührt.
  8. Personen, Betreiber, Projekte oder Server, die im Zeitpunkt des Kaufs bereits wirksam auf der Blacklist stehen, dürfen kein Produkt für das betroffene Projekt oder zur Umgehung des Eintrags erwerben. Ein Kauf trotz eines dem Käufer erkennbaren Blacklist-Eintrags begründet keinen Anspruch auf freiwilligen Support, freiwillige Lizenz-Resets, Migrationen, Übertragungen oder sonstige freiwillige Serviceleistungen. Gleiches gilt für eine manuelle Aktivierung oder individuelle Bereitstellung, soweit diese nicht Bestandteil der geschuldeten Hauptleistung ist. Ist eine solche Handlung zur Erbringung der geschuldeten Hauptleistung erforderlich, darf North Solutions nicht zugleich die Leistung endgültig verweigern und die dafür erhaltene Gegenleistung behalten; der Erwerb ist vielmehr nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen abzulehnen oder über den jeweiligen Verkäufer rückabzuwickeln. Bei einem Kauf über Tebex gelten ergänzend § 3 und die dort einbezogenen Käuferbedingungen. Zwingende Rückzahlungs-, Widerrufs-, Bereitstellungs-, Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt. Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt ein Widerrufsrecht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderliche ausdrückliche Zustimmung, Kenntnisbestätigung und Vertragsbestätigung, tatsächlich erfüllt wurden; für Direktverkäufe gilt § 4c.
  9. Die Nutzung anderer Accounts, Namen, Gesellschaften, Server, Domains, Discord-Accounts oder Mittelsmänner zur Umgehung eines Blacklist-Eintrags ist untersagt. North Solutions darf offensichtlich zusammengehörige Accounts, Projekte, Server oder Betreiber ebenfalls von zukünftigen Vertragsabschlüssen und freiwilligen Leistungen ausschließen, wenn konkrete und dokumentierbare Anhaltspunkte für eine Umgehung bestehen. Eine bloße technische, persönliche oder wirtschaftliche Verbindung ohne hinreichenden Bezug zur Umgehung reicht nicht aus.
  10. Eine öffentliche Blacklist oder öffentliche Benennung erfolgt nur, wenn hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht, die Veröffentlichung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich und verhältnismäßig ist und entgegenstehende Interessen oder Rechte der betroffenen Person nicht überwiegen. Vor einer Veröffentlichung sind insbesondere Richtigkeit, Aktualität, erforderlicher Umfang, Empfängerkreis, Dauer und mildere Mittel zu prüfen. Es werden nur die für den zulässigen Zweck erforderlichen Angaben veröffentlicht. Gesetzliche Informations-, Berichtigungs-, Löschungs-, Widerspruchs- und sonstige Betroffenenrechte bleiben unberührt.
  11. Die betroffene Person kann unter legal@north-services.net eine Überprüfung des Eintrags unter Darlegung der maßgeblichen Umstände beantragen. North Solutions überprüft den Eintrag, wenn sich wesentliche Umstände geändert haben oder substantiierte Einwände gegen Richtigkeit, Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit vorgebracht werden. Ein Eintrag wird berichtigt oder entfernt, sobald seine Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder eine weitere Speicherung beziehungsweise Veröffentlichung unzulässig ist.

11. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde sorgt für regelmäßige Datensicherungen, eine sachgerechte Serveradministration, aktuelle Abhängigkeiten und angemessene Zugriffskontrollen.
  2. Vor Installation oder Aktualisierung in einer Produktivumgebung soll das Produkt in einer geeigneten Testumgebung geprüft werden.
  3. Der Kunde darf keine Funktionen so konfigurieren oder einsetzen, dass dadurch ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben, Nutzer unzulässig überwacht oder unverhältnismäßige automatische Sanktionen verhängt werden.
  4. Insbesondere Anti-Cheat- oder Administrationsfunktionen sind risikobasiert und unter Berücksichtigung legitimer Ausnahmen zu konfigurieren. Soweit ein Produkt lediglich protokolliert, darf der Kunde gegenüber Nutzern nicht den Eindruck erwecken, North Solutions treffe eigenständig Sanktionsentscheidungen.
  5. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seines eigenen FiveM-Servers, Discord-Servers, seiner Datenschutzhinweise und der von ihm vorgenommenen Datenverarbeitung verantwortlich. Soweit North Solutions personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist vor Produktivnutzung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen.

12. Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend wirksam nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil das Produkt mit einer nicht als unterstützt ausgewiesenen, nachträglich veränderten oder fehlerhaft konfigurierten Umgebung nicht funktioniert.
  3. Der Kunde hat uns eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung zu übermitteln und eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Gesetzliche Rechte bei Fehlschlagen, Verweigerung oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
  4. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Bereitstellung, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Arglist, Garantie, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender Haftung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

13. Haftung

  1. North Solutions haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • nach dem Produkthaftungsgesetz;
    • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie; und
    • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Absatz 2 zusätzlich auf 1.500€ je Schadensfall begrenzt; diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
  5. Der Kunde bleibt für Backups, Konfiguration, Administration und die Entscheidung über Sanktionen auf seinem Server verantwortlich. Ein Anti-Cheat-Produkt kann technisch weder vollständige Angriffsfreiheit noch die Erkennung jedes Manipulationsversuchs garantieren. Dies schränkt die Haftung für eine ausdrücklich zugesagte Funktion oder einen von North Solutions zu vertretenden Produktmangel nicht aus.
  6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Laufzeit und Beendigung

  1. Dauer und Kündigung eines Abonnements oder zeitlich befristeten Online-Dienstes ergeben sich aus der Produktbeschreibung und – bei Erwerb über Tebex – zusätzlich aus den dortigen Vertragsbedingungen und Kündigungswegen.
  2. Unbefristete Produktlizenzen laufen grundsätzlich zeitlich unbeschränkt, vorbehaltlich wirksamer Kündigung aus wichtigem Grund und der technischen Abhängigkeit von Drittplattformen. Eine unbefristete Lizenz bedeutet keine zeitlich unbegrenzte Zusage kostenloser neuer Funktionen; gesetzliche Aktualisierungspflichten bleiben unberührt.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Vor einer Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
  4. Nach wirksamer Beendigung entfallen die betroffenen Nutzungsrechte. Gesetzlich oder vertraglich fortgeltende Bestimmungen, insbesondere Vertraulichkeit, Schutzrechte und Haftung, bleiben bestehen.
  5. Ein Blacklist-Eintrag allein beendet eine bereits bestehende Lizenz nicht. Für eine Sperrung oder Beendigung ist ein eigenständiger vertraglicher oder gesetzlicher Grund nach § 7, diesem Abschnitt oder einer wirksam einbezogenen produktspezifischen Regelung erforderlich. Der Ausschluss freiwilliger Leistungen nach § 10a bleibt hiervon unberührt.
  6. Bei einem wirksamen Widerruf richten sich Rückabwicklung, Wertersatz, Sperrung von Zugängen und Beendigung eingeräumter Nutzungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften und der Widerrufsbelehrung. Nach Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben gesetzliche Mängel- und Beendigungsrechte unberührt.

15. Vertraulichkeit und Sicherheit

  1. Nicht öffentlich bekannte technische, geschäftliche oder sicherheitsrelevante Informationen, die im Rahmen von Support oder Zusammenarbeit offengelegt werden, sind vertraulich zu behandeln und nur für den Vertragszweck zu verwenden.
  2. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden.
  3. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit zulässig, ist die andere Partei vor einer Offenlegung zu informieren.

16. Änderungen dieser Bedingungen

  1. Für einen einzelnen Erwerb gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen.
  2. Bei laufenden Online-Diensten dürfen wir diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter Gesetze, Sicherheitsanforderungen, Plattformvorgaben oder Funktionsweisen, und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschiebt.
  3. Über wesentliche Änderungen informieren wir rechtzeitig in Textform. Soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird die Änderung nur mit Zustimmung wirksam. Ein bloßes Schweigen gilt gegenüber Verbrauchern nicht als Zustimmung, sofern dies nicht ausnahmsweise gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.

17. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand Remscheid. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Die Europäische Kommission hat ihre frühere Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt. North Solutions ist NICHT BEREIT UND NICHT VERPFLICHTET, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unangemessene geltungserhaltende Reduktion wird hierdurch nicht vereinbart.
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